Breitbandinitiative - Ausbaustufe 3
Zur Unterstützung des Gigabit-/Glasfaser-Ausbaus beteiligt sich der Markt Dachsbach an den Breibandförderprogrammen des Bundes (Gigabit-RL Bund) und des Landes (BayGibitR)
Die Veröffentlichungen des Gigabit Programm des Bundes finden Sie unter;
https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do
Nachfolgend informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Bayerischen Gigabit Förderprogramms und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Förderschritt 1 – Beginn Bestandsaufnahme (26.08.2022)
Der Markt Dachsbach plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Phase ist noch nicht bekannt, für welche Adressen eine Förderung in Anspruch genommen werden kann. Hierzu wurde eine Adressliste des gesamten Versorgungsbereichs des Marktes Dachsbach auf der oben genannten Plattform zur Verfügung gestellt.
Die Kommune führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß "Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren“ (veröffentlicht unter Punkt 2 auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrums:
https://www.schnelles-internet.bayern.de/gigabit/musterdokumente.html) durch.
Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt der Markt Dachsbach in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL Bund)“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR)“ eine kombinierte Markterkundung durch.
Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers:
https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do
Die nach Gigabit-RL Bund veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nachBayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung wird die Kommune in beide Verfahren (nach Gigabit-RL Bund und BayGibitR) einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.