Soforthilfe durch den Freistaat Bayern

Die Schäden an "Hab und Gut" durch die Hochwasserkatastrophe vom 08./09. Juli 2021 sind enrom und betreffen große Teile des Landkreises. Dies führt zu einer extremen finanziellen Belastung bis hin zur Existenzgefährdung der Betroffenen. 

Der Freistaat Bayern hat nun die Finanzhilfeaktion für Hochwassergeschädigte gestartet.

Folgenden Soforthilfebeträge für private Haushalte können bewilligt werden:
  • Für Hausrat bis zu 5.000 Euro
    Die Soforthilfe richtet sich an private Haushalte, die durch die Naturkatastrophe im Juli 2021 einen Schaden erlitten haben.
    Empfänger der Soforthilfe können sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer eines Anwesens sein. 

  • Für die Beseitigung von Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro
    (nur für die Eigentümer der Gebäude)

    Die Soforthilfe dient der Beseitigung durch das Hochwasser entstandener Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden. Empfänger der Soforthilfe können Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude sein

Voraussetzung hierfür ist, dass entstandenen Elementarschäden nicht versicherbar waren. Sollte der Abschluss einer entsprechenden Versicherung möglich gewesen sein, erfolgt ein Abzug von 50 % des jeweiligen Soforthilfebetrages.

Die Richtlinie über die Soforthilfe sowie die entsprechenden Anträge finden Sie unten im Download-Bereich.

Hilfen für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft sind ebenfalls vorgesehen. Die entsprechenden Ministerien sind mit der Erstellung von Richtlinien beauftragt. Sobald uns diesbezüglich weitere Informationen vorliegen, werden wir dies wieder hier veröffentlichen.

Sollten größere, existenzgefährdende Schäden eingetreten sein besteht die Möglichkeit, aus dem Härtefonds Finanzmittel zu erhalten. Hier ist der Antrag aber weitreichender und es müssen entsprechende Kostenvoranschläge dazu vorgelegt werden. Außerdem werden dann unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft. Diese Mittel stellen keine Schadensersatzleistungen dar, sondern dienen zur Sicherstellung, dass Betroffene nicht in ihrer Existenz gefährdet sind. Den Antrag auf Notstandsbeihilfe finden Sie ebenfalls im Download-Bereich.

In allen Fällen werden die Anträge von der Kreisfinanzverwaltung bearbeitet und ausbezahlt.
Bitte senden Sie hierzu Ihre Anträge per Post an die Kreisfinanzverwaltung (Adresse ist in den Formularen bereits eingedruckt), per Fax an 09161 92-1060 oder an die E-Mail-Adresse kreisfinanzverwaltung(at)kreis-nea.de (Unterschrift jeweils nicht vergessen!).

Anträge sind spätestens bis zum 30. September 2021 einzureichen, später eingehende Anträge können grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden. Für weitere Auskünfte steht den Bürgerinnen und Bürgern die Kreisfinanzverwaltung des Landratsamtes unter den Rufnummer 09161 92-1201 (Herr Schneider) oder 09161 92-1202 (Herr Betz) zur Verfügung.

Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Sofern dies telefonisch nicht möglich ist, bitten wir um eine entsprechende Terminvereinbarung bei uns.