Vereine und caritative Einrichtungen; Beantragung eines Zuschusses
Gemeinden können Vereine und caritative Einrichtungen, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse an Vereine und caritative Einrichtungen gewähren. Es können z. B. Pauschalbeträge je Mitglied / Teilnehmer oder Zuschüsse für Beschaffungen und Investitionen gewährt werden.
Die Unterstützung ist eine freiwillige Leistung und von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Müller, Elisabeth
Rathaus Dachsbach
Vorzimmer Bgm. Peter Kaltenhäuser
- 09163 429
- 09163 7354
- E-Mail senden
- Rathaus Dachsbach
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Schmidt, Melanie
Leiterin der Finanzverwaltung
- 09163 9990-32
- 09163 9990-355
- E-Mail senden
- OG 8
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