Spendenquittung; Ausstellung durch die Gemeinde
Gemeinden stellen Spendenquittungen für Sach- und Geldspenden für gemeinnützige oder förderungswürdige Zwecke aus.
Falls Sie Ihrer Gemeinde eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, kann diese eine Zuwendungsbestätigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung der Gemeinde kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 müssen Spendenquittungen bzw. Belege beim Finanzamt nur auf Anforderung vorgelegt werden.
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Platzöder, Claudia
Kasse
- 09163 9990-30
- 09163 9990-355
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- OG 9
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Stöcker-Genz, Kerstin
Kämmerei
- 09163 9990-26
- 09163 9990-355
- E-Mail senden
- OG 9
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Wessolowski, Marika
Kasse
- 09163 9990-27
- 09163 9990-355
- E-Mail senden
- OG 9
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