Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Bauer, Paul

Personalwesen

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Schmidt, Melanie

Leiterin der Finanzverwaltung

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