Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Schlüter, Heinz Peter

Bauamt Techn.

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Schmidt, Melanie

Leiterin der Finanzverwaltung

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