Förderkredite für gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige mit Sonderkonditionen

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die durch das Hochwasser im Juli 2021 geschädigt worden sind, ab sofort mit Förderkrediten mit besonders günstigen Konditionen und Erleichterungen.

Die Sonderregelungen für hochwassergeschädigte Unternehmen und freiberuflich Tätige gelten für Startkredite und Investivkredite im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms. Die Startkredite und Investivkredite der Sonderhilfe „Unwetter Juli 2021“ werden über die Hausbanken an betroffene Unternehmen ausgereicht. Neben den Kosten von Ersatzinvestitionen, zum Beispiel für Maschinen und Einrichtung, ist im Rahmen der Sonderhilfen auch die Wiederbeschaffung des durch das Schadensereignis vernichteten Warenlagers förderfähig. Als weitere Erleichterung kann zudem die Anforderung entfallen, dass die Investition erst nach der Stellung eines Förderantrags erfolgen darf. Darüber hinaus stehen den Betrieben die weiteren Förderangebote der LfA zur Verfügung, insbesondere für zusätzliche Betriebsmittel der Universalkredit mit optionaler Haftungsfreistellung der Hausbank von 80 Prozent.

Auskünfte zu den Sonderhilfen im Rahmen von Startkredit und Investivkredit erhalten geschädigte Unternehmen bei der LfAFörderberatung: Telefon 089 / 2124 - 1000.

Sie haben auch die Möglichkeit, Kontakt mit der LfA Task Force für Krisenfälle aufzunehmen und sich dort über Wege aus einer finanziellen Schieflage beraten zu lassen (E-Mail: taskforce(at)lfa.de).