Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Popp, Gaby

Bauamt

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Müller, Elisabeth

Rathaus Dachsbach

Vorzimmer Bgm. Peter Kaltenhäuser

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