Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Förster, Claudia

Bauamt

Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!

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Popp, Gaby

Bauamt

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