Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Billner, Brigitte

Einwohnermelde- und Gewerbeamt

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