Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Platzöder, Claudia

Kasse

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Stöcker-Genz, Kerstin

Kämmerei

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Kratz, Eva

Kämmerei

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