Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Die Kleineinleiterabgabe (Abwasserabgabe) ist für häusliches Schmutzwasser bis 8 m3/d von der Gemeinde zu bezahlen, wenn das Schmutzwasser ohne Behandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage in ein Gewässer eingeleitet oder der Klärschlamm nicht ordnungsgemäß beseitigt wird. Die Abgabe kann auf den Verursacher abgewälzt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Schmidt, Matthias

Kämmerei

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Platzöder, Claudia

Kämmerei

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