Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Über die Verhandlungen des Gemeinderats sind Niederschriften anzufertigen.
Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder und die der abwesenden unter Angabe ihres Abwesenheitsgrundes,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Franz, Larissa
Rathaus Uehlfeld
Vorzimmer Bgm. Detlef Genz
- 09163 9990-17 (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag Vormittag)
- 09163 9990-33
- E-Mail senden
- EG 7
Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!
Kratz, Eva
Kämmerei
- 09163 9990-36 (vormittags)
- 09163 9990-355
- E-Mail senden
- OG 7
Aus Sicherheitsgründen können ausschließlich Dateien im PDF-Format empfangen werden!
Schülein, Alexandra
Personalwesen
- 09163 9990-25
- 09163 9990-352 bzw. 09163 9990-354
- E-Mail senden
- OG 4
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Müller, Elisabeth
Rathaus Dachsbach
Vorzimmer Bgm. Peter Kaltenhäuser
- 09163 429
- 09163 7354
- E-Mail senden
- Rathaus Dachsbach
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